studi hat geschrieben:Also ich habe ein Kleingewerbe angemeldet - kann also zum Steuer absetzen keine Auskunft geben.
Aber was die Rechnungen an geht, sollte da folgendes drauf:
- Deine Adresse
- Rechnungsnummer (wichtig) und Datum
- Finanzamt und Steuernummer des Gewerbes (auch wichtig)
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Steuer
und natürlich der Rechnungsempfänger, eine kurze Beschreibung der Leistung evtl mit Zeit und Ort damit der Rechnungsempfänger auch weiss wofür er zahlt
Ich hoffe ich hab nix vergessen.
Oh je oh je....bei solchen Tipps sollte man aber aufpassen....wenn er als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung in seinen Rechnungen MWSt. ausweist, macht er sich sozusagen "automatisch" unsatzsteuerpflichtig....da reicht schon, wenn auf der Rechnung "inkl. gesetzl. MWSt." draufsteht, da muß nicht mal ein Betrag dabei stehen....und dann kanns so richtig teuer werden....je nach Umsätzen....
Und das Leistungsdatum in der Rechnung hat weniger mit dem Kunden an sich zu tun, sondern damit, daß (ggf.) die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung fällig wird und in welchem Monat der Kunde dann folglich die Vorsteuer ggf. absetzen kann...
Außerdem muß, sofern Du ein Einzelgewerbe angemeldet hast, Dein VOLLSTÄNDIGER Vor- und Zuname auf der Rechnung stehen....weiterhin müssen Deine Rechnungsnummern in einem geschlossenen Nummernkreis vergeben werden usw. usf....
Such Dir nen kompetenten Ratgeber, denn Stolperfallen gibts in der Branche wirklich mehr als genug....