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Re: Mieterhöhung

BeitragVerfasst: Do 2. Apr 2020, 14:26
von Txbea__
Hey,
mündliche Ankündigungen einer Mieterhöhung zählen nicht. Es hätte schon vor den Baumaßnahmen im Badezimmer eine schriftliche und ausführliche Ankündigung geben müssen. Mieterhöhungen werden generell in Textform an die Mieter verschickt, weshalb eine mündliche Information nicht ausreicht. Außerdem bedarf es auch immer einer Zustimmung durch die Mieter, wenn eine Änderung in der Wohnung geplant wird.

Bei euch hat man die Baumaßnahmen schon erledigt. Das heißt, ihr könnt nun der Mieterhöhung nicht durch Nicht-Zustimmung entgehen. Es wäre also keine Möglichkeit für eure Situation. Solange jedoch keine schriftliche Mieterhöhung bei euch im Briefkasten liegt, zahlt ihr weiterhin den gewohnten Preis. Mehr Informationen kannst du hier nachlesen: https://www.hausverwalterscout.de/Magaz ... ehung-1992 .

Viel Erfolg bei euren Verhandlungen mit dem Vermieter! :)