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BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 10:57
von Handy
Die Einkommenssteuer ist die Steuer die du auf deine Einnahmen (oder Verdienste am Jahresende) ans Finanzamt abdruecken musst, je nachdem wieviel das ist und wie du situiert bist... bla bla bla.

Die Umsatzsteuer ist quasi die Differenz aus Mehrwertsteuer die du auf deine entstanden Kosten fuer dein Geschaeft und die Vorsteuer die du davon wieder abziehen kannst ans Finanzamt abdruecken musst. Als Gewerbetreibender musst du ja auch wieder die Mehrwertsteuer draufschlagen. Die is fix, momentan noch bei 16%

Weiss ned ob des sooo wirklich richtig erklaert is, aber ausm stehgreif wuerd ichs jetzt mal sagen.

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 12:17
von Apric
man MUSS erst ab einem gewissen umsatz oder gewinn die mehrwertsteuer abführen. ich z.b. hatte mit meinem gewerbe als dj noch nie eine mehrwertsteuer auf der rechnung stehen...

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 12:35
von mexx
Apric hat geschrieben:man MUSS erst ab einem gewissen umsatz oder gewinn die mehrwertsteuer abführen. ich z.b. hatte mit meinem gewerbe als dj noch nie eine mehrwertsteuer auf der rechnung stehen...


Dann musst du aber vorher beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben (§ 19 UstG)... Das sollte dann auch auf der Rechnung stehen :) Geht aber nur bis zu nem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro...

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 13:05
von Schlumpf11281
also euch wenn ma zuhört ^^

zumindest handy

@ tobi
schilder einfach mal dei problem

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 15:05
von Handy
Schlumpf11281 hat geschrieben:also euch wenn ma zuhört ^^

zumindest handy


naja ich will ja auch ingenieur werden und nicht steuerberater... :D
wobei ich zugeben muss dass ich das als WIRTSCHAFTSingenieur alles schomal gehoert hab. so schlechts wars doch garned oder? :)

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 15:06
von Daywalker
Schlumpf11281 hat geschrieben:@ tobi
schilder einfach mal dei problem



Kein Problem!!

wollte nur den unterschied von beiden wissen!



p.s: kann man ne neue brille zufällig absetzen? ne,oder?

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 15:21
von Caro
net wirklich *denk*

sonst könntest ja alles absetzen..

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 15:51
von Schlumpf11281
DOCH.

und zwar § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen.

musst nur klarstellen, dass die brille notwendig is. :wink:

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 16:13
von Grossmeister3
Kann ich mein Klopapier vielleicht auch absetzen? Sonst würde es ja zu einer außergewöhnlichen Belastung der Mitarbeiter führen wenn ichs net hätte

lol, deutsches Steuerrecht *kopfschuettel*

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 16:17
von Schlumpf11281
naja man kanns schlecht eingrenzen.

mit eigenene worten könnte man krankheitskosten sagen.

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2006, 17:49
von Apric
mexx hat geschrieben:
Apric hat geschrieben:man MUSS erst ab einem gewissen umsatz oder gewinn die mehrwertsteuer abführen. ich z.b. hatte mit meinem gewerbe als dj noch nie eine mehrwertsteuer auf der rechnung stehen...


Dann musst du aber vorher beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben (§ 19 UstG)... Das sollte dann auch auf der Rechnung stehen :) Geht aber nur bis zu nem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro...


bei mir steht das schon seit 4 jahren nicht auf der rechung :D hab draufstehen, daß im rechnungsbetrag keine mwst enthalten ist...weiter nüscht

BeitragVerfasst: Do 18. Jan 2007, 11:39
von Daywalker
Ich mache ja jeden Monat meine Umsatzsteuervoranmeldung...

ABER jetzt ist das Jahr 2006 ja vorbei!
Muss ich da noch extra eine Jahresübersicht machen?

Oder bekomme ich da erst Post vom Finanzamt, wenn die etwas wollen??

BeitragVerfasst: Do 18. Jan 2007, 11:40
von bommel
bekommst post vom FA...... wenn sie deinen "jahresabschluß" wollen....

BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2007, 22:11
von Daywalker
Muss man eigentlich Versandkosten versteuern???

Also muss ich bei den Versandkosten 19% draufschlagen?

Oder kann ich das auf der Rechnung unten extra aufführen?

Auf Postsachen sind ja normal keine Steuern... :/ Oder?

Himmel A****.....

BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2007, 14:49
von da zonie :o)
ja... Versandkosten musst du versteuern da du MwSt Pflichtig bist. MwSt freie Beträge darfst du nie auf deiner RE stehen haben wenn du innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen verkaufst.
Versandkosten berechnest du einfach als Aufwands- und Kostenpauschale für Verpackungsmaterial und Zeitaufwand. Schau aber das der nettobetrag immer dem entspricht was du bei DHL/Hermes usw bezahlst.