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[suche] jemanden der sich mit Gewerbe auskennt!

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 17:27
von Daywalker
So, komme eben von der Stadt und habe endlich mein Gewerbe angemeldet :)


Jedoch kenne ich mich zwecks Steuer, Abrechnungen bla bla bla sowas von NULL aus!!!!


Vielleicht kann mich mal einer etwas aufklären (vielleicht mal treffen?) und mir alles wichtige erklären...

- Wie ich Rechnungen schreiben muss
- Wie ich gekaufte Sachen absetzen kann
- Was ich für Unterlagen brauche

und und und~~~


Danke

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 17:35
von Chrissi
Am besten erstmal an einen Steuerberater wenden.
Der erklärt dir des dann weiter.

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 17:38
von Daywalker
Chrissi hat geschrieben:Am besten erstmal an einen Steuerberater wenden.
Der erklärt dir des dann weiter.



ja, die kosten aber wieder extrem viel :/

Will ja nur ein klein wenig das Basiswissen haben, damit ich nicht gleich alles in Sand setze... und falsch mach.

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 17:57
von Schlumpf11281
*wink*

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 17:59
von Daywalker
Schlumpf11281 hat geschrieben:*wink*


:D wenn du mal Zeit hast, können wir uns gerne mal zusammen setzen etc.

Kannst mir ja mal die Sachlage etc erklären, bzw was ich beachten muss!

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 18:02
von bommel
also für so kleine sachen würde mein wissen acuh noch ausreichen...

ich kann nur immer am jahresende meine Steuererklärung nie so ganz selber machen... :D bzw auch die fürn e.V.

aber des macht ja nun schlumpfi... :D

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 18:12
von Schlumpf11281
lol, is kein hexenwerk. außerdem sollten auskünfte wie sie tobi bräuchte bei keinem steuerberater was kosten.

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 18:56
von mexx
@Tobi?

Hast du Kleinunternehmerregelung? Bzw. willst du die dann machen?

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 19:18
von Daywalker
mexx hat geschrieben:@Tobi?

Hast du Kleinunternehmerregelung? Bzw. willst du die dann machen?



eine was???????

wie gesagt, kenne mich damit doch NULL aus... :/
aber so richtig null...

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 20:07
von mexx
DJ MX hat geschrieben:
Kleinunternehmerregelung:
In mancher Hinsicht haben es Kleinunternehmen besser. Der Gesetzgeber hat speziell für sie einige Regelungen geschaffen, die den Unternehmeralltag erleichtern. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben.
Günstige Umsatzsteuergrenze
Ein Kleinunternehmen muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, wenn

*
* sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher war als 17.500 Euro

und

*
* der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

Aber: Wer keine Umsatzsteuer bezahlt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Vorsteuer zahlen Sie z. B., wenn Sie die Rechnungen Ihrer Lieferanten bezahlen. Umsatzsteuer und Vorsteuer lassen sich miteinander verrechnen, denn die Vorsteuer erhalten Sie vom Finanzamt zurück. Wenn Sie als Unternehmer hohe Ausgaben für Investitionen und/oder Warenlieferungen haben, sollten Sie daher auf die Steuerbefreiung verzichten.
Einfache Buchführung
Jeder Unternehmer muss seine Geschäftsvorgänge schriftlich festhalten, mit Hilfe seiner Buchführung. Hier gibt es eine einfache und eine aufwändige Variante. Gewerbliche Unternehmerinnen und Unternehmer (und auch Forst- und Landwirte) dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten und nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen.

Zu einer aufwändigen kaufmännischen Buchführung sind Sie nur verpflichtet, wenn Ihre Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte über den folgenden Grenzen liegen:

*
* Umsätze: 350.000 Euro
* Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 30.000 Euro
* Wirtschaftswert der land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen: 25.000 Euro

Einnahme-Ãœberschussrechnung:
Jeder Unternehmer muss (für die Ermittlung seiner Steuerpflichten) nach jedem Geschäftsjahr seinen Gewinn ausrechnen. Kleinunternehmen, die bei Umsätzen, Gewinnen und so genannten Wirtschaftswerten die oben genannten Grenzen nicht überschreiten , müssen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-Ãœberschussrechnung auf einem amtlichen Vordruck ermitteln.

Hoffe das hilft euch ein wenig weiter...

BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 20:51
von Daywalker
hat sich eigentlich schon erledigt, da:

Aber: Wer keine Umsatzsteuer bezahlt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Vorsteuer zahlen Sie z. B., wenn Sie die Rechnungen Ihrer Lieferanten bezahlen.


kann ich ja selber nichts absetzen.... :/

BeitragVerfasst: Fr 10. Mär 2006, 04:37
von mexx
Was für ein Gewerbe hastn angemeldet?

BeitragVerfasst: Fr 10. Mär 2006, 11:16
von Handy
0900-KUCALLBOY :D

BeitragVerfasst: Fr 10. Mär 2006, 14:45
von mexx
War da nicht mal was mit Day"GOGO"Walker? :D

BeitragVerfasst: Fr 10. Mär 2006, 14:50
von Daywalker
mexx hat geschrieben:Was für ein Gewerbe hastn angemeldet?


Alles bissi :) habe es so allgemein wie möglich gehalten :)